Infos zur Fahrradbeleuchtung laut StVO auf TREKKINGBIKE

Ich finde es zwar nicht nachvollziehbar, warum ein Fahrrad das einzige Fahrzeug im Straßenverkehr sein soll, das man nicht mit einer batteriebetriebenen Beleuchtung betreiben darf - trotzdem, noch ist sind die Vorschriften so. Sogar die Anzahl, Farbe und Position von Reflektoren sind in der Straßenverkehrsordnung vorgegeben. Hier hab ich noch eine gute Hilfe zur Gesetzeslage mit einem kleinen Überblick zu neueren Dynamobeleuchtungen gefunden. Die Infos um und über Reflektoren ist da auch gleich mit dabei.

Information zur Fahrradbeuchtung laut StVO bei TREKKINGBIKE im Internet

1 Kommentar:

  1. Naja eine Erlärung gibt es, die Gesetze wurden im lezten Jahrhundert gemacht... :)

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