Fahrradlicht - Die Rechtslage - Testbericht und Erklärungen bei Stiftung Warentest

Wenn man bei uns auf öffentlichen Straßen fahren möchte, dann muß man das Fahrrad auch Licht haben. Und zwar nicht irgendeins, sondern eins mit Prüfnummer von Straßenverkehrsamt. Und nur damit ist die Fahrradbeleuchtung auch für die öffentlichen Straßen zugelassen. Außerdem gibt es eine Mindestausstattung für die Beleuchtung von Fahrrädern vorgeschrieben. Es ist also gar nicht so einfach, mit dem richtigen Licht unterwegs zu sein.

Bei Stiftung Warentest gibt es dieses 7-seitige Sonderheft zum Download - und der ist sogar kostenlos. Normalerweise muß man bei denen ja immer was bezahlen, das ist diesmal aber nicht so. Auch mal schön:-)

In dem Sonderheft werden zuerst mal die ganzen Basics erklärt
Dynamo oder Batteriebeleuchtung?
Und wie ist das nun im Detail, was braucht man an seinem Fahrrad jetzt alles, wie sind die Vorschriften?

Und dann gibt es ein relativ umfangreichen Testbericht über
- Batteriebeleuchtungen, vorne und hinten
- Dynamobeleuchtungen, vorne und hinten
- Und die unterschiedlichen Dynamos - Seitenläufer, Nabendynamos und Speichendynamos

Auch wenn dieser Testbericht noch von 2006 ist, die meisten Modelle sind nach wie vor im Handel zu haben. Und für einen ersten Überblick ist der Test, bei der komplizierten Materie, alle mal sehr gut zu gebrauchen.

Die Rechtslage - Unterbelichtet? - Testbericht - Stiftung Warentest - test.de

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