Aktuelle Verkehrsurteile zum Radfahren

In Deutschland ist ja eigentlich alles ordentlich geregelt, auch das Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr. Aber so ganz eindeutig ist es dann doch nicht immer. Und Verkehrsregeln werden auch laufend angepasst, ändern sich also auch für Radfahrer. Ich hab hier zwei aktuelle Rechtssprechungen gefunden, die uns Radfahrer betreffen:

"Das blaue Radwegeschild" ist verpflichtend
Wenn der Radweg mit einem solchen blauen Radwegeschild gekennzeichnet sind, dann sind Radfahrer verpflichtet auf diesem Radweg zu fahren, dürfen dann also nicht auf der Straße fahren. Auf der anderen Seite dürfen die Kommunen und Städte die blauen Radwegeschilder aber nur noch dort aufstellen, wo die Benutzung der Straße für Radfahrer besonders gefährlich ist.

"Alkoholisiert Fahrrad fahren" ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten

"Von der Party fahr ich dann halt mit dem Fahrrad nach Hause..." denken viel, ist aber nicht. Für Fahrradfahren gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Und wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, dann drohen die gleichen empfindlichen Strafen wie für Autofahrer, inklusive Führerscheinentzug. Mit mehr als 1,6 Promille droht dann die MPU (auch bekannt als der "Idiotentest") und weigert man sich diesen Test zu machen kann einem nicht nur der Führerschein entzogen werden sondern sogar auch das Fahrradfahren generell verboten werden.

Die Info hab ich aus dem aktuelle ADAC-Heft - da bin ich zwar kein Mitglied aber ein Nachbar.

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